Allgemeine Geschäftsbedingungen Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einer Schulung der aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (im Folgenden: „aas“ genannt) die nach- folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich gelten. Die aas erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Das Schulungsangebot der aas ist für Firmen und sonstige gewerbliche Kunden bestimmt. Für Inhouse-Schulungen gelten gesonderte AGB, die Ihnen mit dem unverbindlichen Angebot übersandt werden. 1. Verbindliche Anmeldung Nach Eingang der Anmeldung (online, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über das Anmeldeformular) erhält der Schulungsteilnehmer/Anmeldende (im Folgenden auch: „Auftraggeber“ genannt) eine Eingangsbestätigung. Die verbindliche Buchung kommt mit der Buchungsbestätigung an den Auftraggeber zustande. Das Vertragsverhältnis kommt hierbei zwischen dem Auftraggeber und der aas zustande. Mit der Buchungs- bestätigung erhält der Auftraggeber und/oder dessen Arbeitgeber die Rechnung. 2. Anmeldestornierung/Absage des Seminars Sollte der Schulungsteilnehmer gezwungen sein, eine verbindlich gebuchte Schulung zu stornieren, hat die Stornierung gegenüber der aas unverzüglich und mindestens in Textform zu erfolgen. Bei Stornierung einer verbindlichen Anmeldung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn entfallen die Schulungsgebühren. Bei kurzfristigerer Stornierung oder bei Nichtanreise behält sich die aas vor, den gesamten Schulungspreis in Rechnung zu stellen. Statt der angemeldeten Person kann nach Absprache mit der aas ggf. eine andere Person ohne gesonderte Vergütung an der Schulung teilneh- men. Bei Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung ab 21 Tage vor Schulungsbeginn können Stornokosten von Seiten des Hotels entstehen. Die aas hat keinen Einfluss auf diese Stornokosten. Wir versuchen jedoch, diese nach Rücksprache mit dem Hotel abzuwenden oder zumindest möglichst gering zu halten. Die Geltendmachung dieser Kosten gegenüber dem Teilnehmer erfolgt durch die aas. Die aas behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe die Schulung oder einzelne Buchungen zu stornieren. Wichtige Gründe liegen z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Refe- renten oder bei höherer Gewalt vor. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die aas sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. 3. Zahlung Die Schulungsgebühren (insb. Schulungspreis, ggf. Hotel- und sonstige Kosten) ver- stehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind mit Erhalt der Rechnung spätestens 14 Tage vor Beginn der Schulung - fällig. In Abstimmung mit dem Auftraggeber oder dessen Arbeitgeber kann eine andere, insbesondere eine frühere Fälligkeit vereinbart werden. Die Rechnung erhält der Auftraggeber oder des- sen Arbeitgeber ausschließlich per E-Mail. Eine Versendung per Post findet nur statt, wenn der Auftraggeber oder dessen Arbeitgeber dies ausdrücklich wünscht. 4. Schulungsdurchführung Bei den verschiedenen Schulungsveranstaltungen werden im Rahmen einer Wochenveranstaltung von Montag bis Freitag mindestens 28 Unterrichtsstunden, bei einer 4-tägigen Schulungsveranstaltung mindestens 22 Unterrichtsstunden, bei einer 3-tägigen Schulungsveranstaltung mindestens 16 Unterrichtsstunden, bei einer 2-tägigen Schulungsveranstaltung mindestens 12 Unterrichtsstunden und bei einer 1-tägigen Schulungsveranstaltung mindestens 6 Unterrichtsstunden durchgeführt. Die Schulungsteilnehmer sind berechtigt, sich mit dem Referenten über die Verteilung einzelner Unterrichtsstunden innerhalb der Schulungsveranstaltung zu verständigen. 5. Änderungsvorbehalt Die aas behält sich vor, ggf. den Veranstaltungsort zu verlegen, den Einsatz von Referenten zu ändern oder notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während der Schulungsveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Schulung nicht wesentlich verändert wird. 6. Hotel Hotelreservierungen werden, sofern in der Schulungsanmeldung gewünscht, im Auf- trag des Auftraggebers oder dessen Arbeitgeber vorgenommen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber oder dessen Arbeitgeber zustande. Ansprüche aus dem Vertrag über die Hotelleistungen können nur gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstaltungshotel bzw. Auftrag- geber oder dessen Arbeitgeber) geltend gemacht werden. Die Hotelpreise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise finden sich beim jeweiligen Schulungstermin unter www.aas-seminare.de. Alle Preise sind ohne Gewähr. Preisänderungen sind möglich. Die aas übernimmt für den Auftraggeber oder dessen Arbeitgeber das Hotelkostenmanagement mit dem Veranstaltungshotel (Kosten des Schulungsteilnehmers für Übernachtung, Parkgebühren sowie Tagungs- und Verpflegungspauschalen, ohne Nebenkosten). Bei Schulungsteilnahme ohne Über- nachtung berechnet das Hotel eine Tagungspauschale je Schulungsteilnehmer. Diese beinhaltet unter anderem Getränke, Kaffeepausen und das Mittagessen inklusive eines Softgetränks. Wird eine Tagungspauschale mit Abendessen gebucht, enthält diese zusätzlich noch ein Abendessen mit einem Softgetränk. 7. Urheberrecht Der Inhalt der zur Verfügung gestellten Materialien sind Eigentum der aas und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur durch den Teilnehmer genutzt werden. Verboten sind eine auch auszugsweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung. Ebenso ist eine eigene Aufzeichnung einer Schulung per Audio- oder Videomitschnitt oder durch Screenshots verboten. Jeder Missbrauch kann strafrecht- 512 lich verfolgt werden. Die Teilnehmer erhalten ihre persönlichen und umfassenden Unterlagen bei den Schulungen, bei denen dies in der Ankündigung mitgeteilt wird. Auch diese Unterlagen sind nur für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt. 8. Bei Webinaren gilt zusätzlich: 8.1 Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar Vor der Webinarteilnahme ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die technischen Mindest- voraussetzungen (stabile Internetverbindung und ggf. das Herunterladen eines Pro- gramms der Webinar-Plattform, Vorhandensein eines funktionierenden Lautsprechers oder Headsets) zu erfüllen. Um die störungsfreie Durchführung sicherzustellen, bitten wir, die technischen Gegebenheiten vor dem Webinar zu testen. Sollte die Technik des Teilnehmers ausfallen, entbindet dieses nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein Teilnehmer während eines Webinars keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt. Eine Aufzeichnung erfolgt nur im Rahmen der angebotenen kostenfreien Webinare. Dies dient der Produktoptimierung und einer möglichen Weiterverwendung für die Bereitstellung von Webinaren auf Abruf sowie für Webcasts. Eine Aufzeichnung der eigenen Stimme wird unterbunden, indem das Mikrofon ausgeschaltet wird. Bei kostenpflichtigen Webinaren erfolgt keine Aufzeichnung. Sofern Aufzeichnungen ange- boten werden, weist die aas darauf hin, dass es dennoch zu Ausfällen bei Wartungsar- beiten oder höherer Gewalt kommen kann. 8.2 Weitere Besonderheiten bei unseren Webinaren Der Teilnehmer erhält die personalisierten Zugangsdaten zu der Veranstaltung an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer ist daher verpflich- tet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Diese Zugangsdaten berechtigen nur den Teilnehmer, an dem Webinar teilzunehmen. Statt der angemeldeten Person kann nach Absprache mit der aas ggf. eine andere Person am Webinar teilnehmen. Dazu benötigt die aas die Daten des Ersatzteilnehmers (Name, Firma, Standort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Eine Weitergabe der personalisierten Zugangsdaten an unberechtig- te Dritte ist ohne Zustimmung der aas nicht gestattet. Die personalisierten Zugangs- daten zu unseren Webinaren berechtigen zur Teilnahme. Die Nutzung des gebuchten Angebots ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Dauer des Webinars sowie die genauen Zeiten sind der Webinarausschreibung bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Nutzungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei der aas erfragt werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, gelten alle Angebote bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl. 9. Haftung Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an der Schulung auf eigene Gefahr. Während der Schulungszeiten sind die Schulungsteilnehmer über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der schulungsfreien Zeit und während der Aktivitäten im Rahmen des Begleitprogramms besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten haftet die aas nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Für sonstige Schäden haftet die aas nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der aas bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der aas beruhen. 10. Datenschutz Der aas ist der Schutz personenbezogener Daten ein besonderes Anliegen. Deshalb nutzt die aas die personenbezogenen Daten der Schulungsteilnehmer unter strenger Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und der aas-Datenschutzerklärung. Die aas erhebt für die Inanspruch- nahme ihrer Dienste Daten, die sie ausschließlich innerhalb ihres Unternehmens verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Bereitstel- lung und Durchführung der Dienste der aas erforderlich ist (z. B. Weitergabe an das jeweilige Hotel, die jeweiligen Schulungsleiter, die DEKRA, den EuGH und Programme/ Anbieter zur Durchführung von Online-Veranstaltungen bzw. Webinaren) oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Soweit die aas die personenbezogenen Daten an Dritte zur Bereitstellung oder Durchführung ihrer Dienste weitergeben muss, stellt die aas sicher, dass Dritte die datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen beachten. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die aas entspre- chende datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit den Dritten treffen. Zudem nutzt die aas die personenbezogenen Daten der Schulungsteilnehmer zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte oder Dienste, wenn die Schulungsteilnehmer hierin zuvor gesondert eingewilligt haben. Näheres regelt die aas-Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite www.aas-seminare.de/datenschutz/aufrufen können. Mit allen weiteren Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Datenschutzbeauftragten (Datenschutzbeauftragter, aas Akademie für Ar- beits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH, Am Bugapark 1a, 45899 Gelsenkirchen oder per E-Mail an datenschutz@aas-seminare.de). 11. Gerichtsstand Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der aas. Dieser liegt in 45899 Gelsenkirchen. Stand: Dezember 2025 – es gelten die jeweils aktuellsten AGB, zu finden unter: https://www.aas-seminare.de/agb/